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   OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.2000 - 1 C 10293/99 OVG   

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https://dejure.org/2000,14743
OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.2000 - 1 C 10293/99 OVG (https://dejure.org/2000,14743)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.04.2000 - 1 C 10293/99 OVG (https://dejure.org/2000,14743)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. April 2000 - 1 C 10293/99 OVG (https://dejure.org/2000,14743)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB §§ 136 142 149; VwGO § 47 Abs. 5 S. 4
    Umfang der Kostenregelung in einer Sanierungssatzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.04.1991 - 10 C 11555/90

    Erlaß einer Sanierungssatzung; Durchführbarkeit der Sanierung; Finanzierbarkeit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.2000 - 1 C 10293/99
    Eine Sanierungssatzung verstößt gegen das Gebot der gerechten Abwägung und ist damit unwirksam, wenn bei der Beschlußfassung des Gemeinderates keine Kosten- und Finanzierungsübersicht nach § 149 BauGB zugrunde liegt (Fortsetzung der Rechtsprechung Urteil vom 24.4.1991 - 10 C 11555/90.OVG).

    In diesem Sinne hatte bereits der frühere Normenkontrollsenat des Gerichts in seinem Urteil vom 24. April 1991 (10 C 11555/90.OVG), auf das sich die Antragstellerin ausdrücklich beruft, ausgeführt, dass auch bei der Vorbereitung der Sanierung eine planerische Abwägung vorzunehmen sei.

    Höhere Anforderungen an die Konkretisierung der Sanierungsziele sind erst mit fortschreitendem Sanierungsverfahren insbesondere im Hinblick auf die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 145 BauGB zu stellen (BVerwG, Urteil vom 4. März 1999; vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. April 1991 - 10 C 11555/90.OVG -).

  • BVerwG, 04.03.1999 - 4 C 8.98

    Ausgleichsbetrag; Sanierungsgebiet; Funktionsschwäche; Sanierungsziel; Begrenzung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.2000 - 1 C 10293/99
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 4. März 1999 (BVerwG 4 C 8.98, UPR 1999, 273 =ZfBR 1999, 228) dargelegt hat, unterliegt die Zweckmäßigkeit der Begrenzung des Sanierungsgebiets der Abwägung.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 4. März 1999 (aaO.) und wie bereits der 6. Senat des erkennenden Gerichts durch Urteil vom 27. Januar 1998 (BauR 1998, 754 f.) entschieden hat, findet auch auf die Gebietsabgrenzung durch eine Sanierungssatzung gemäß § 142 BauGB § 215 BauGB Anwendung.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.01.1998 - 6 A 12252/97

    Sanierungssatzung; Sanierungsgebiet

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.2000 - 1 C 10293/99
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 4. März 1999 (aaO.) und wie bereits der 6. Senat des erkennenden Gerichts durch Urteil vom 27. Januar 1998 (BauR 1998, 754 f.) entschieden hat, findet auch auf die Gebietsabgrenzung durch eine Sanierungssatzung gemäß § 142 BauGB § 215 BauGB Anwendung.

    Soweit die Antragstellerin im Zusammenhang mit der Frage, ob die Sanierungsvoraussetzungen vorliegen auf das Urteil des 6. Senats des Gerichts vom 27. Januar 1998 (BauR 1998, 754 ff.) verweist, in dem ausgeführt wird, dass dies durch einen Subsumtionsvorgang und nicht im Wege einer Abwägung zu ermitteln ist; ist darauf hinzuweisen, dass das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 4. März 1999 - der zu der vorgenannten Entscheidung ergangenen Revisionsentscheidung ausgeführt hat, dass zwar einzelne Begriffe zunächst eine Subsumtion erfordern, dass aber die Frage, ob - beispielsweise - ein bestimmtes Gebiet sanierungsbedürftig ist und ob seine Sanierung aus der maßgeblichen Sicht der Gemeinde erforderlich ist, sich abschließend nur unter Berücksichtigung des - seinerseits auf einer Abwägung beruhenden - Sanierungskonzepts und aller übrigen öffentlichen und privaten Belange, also im Wege einer Abwägung entscheiden lasse.

  • BVerwG, 16.01.1996 - 4 B 69.95

    Städtebauförderungsrecht: Einbeziehung eines nicht zu sanierenden Grundstücks in

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.2000 - 1 C 10293/99
    Bei der Beurteilung der Frage, welche Gebietsbegrenzung eine zweckmäßige Durchführung der Sanierung zulässt, räumt das Gesetz der Gemeinde zwar zunächst einen planerischen Gestaltungsspielraum ein (BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 1996 - BVerwG 4 B 69.95 -, Buchholz 406.11, § 142 BauGB Nr. 3, ZfBR 1996, 227).
  • BVerwG, 07.06.1996 - 4 B 91.96

    Bauplanungsrecht: Städtebauliche Sanierung keine Enteignung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.2000 - 1 C 10293/99
    Dieser Rechtsprechung und Kommentierung ist aber zugleich auch das Bewusstsein für die Problematik einer sich lang hinziehenden Sanierungsmaßnahme zu entnehmen, die sich vergrößert, je länger die Sanierung dauert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. März 1995, NWZ 1995, 897 und Beschluss vom 7. Juli 1996, NJW 1996, 2807 f.; VGH Kassel, Urteil vom 28. Oktober 1993, NVwZ-RR 1994, 635 f.; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, § 162 BauGB Rdn. 14; Berliner Kommentar, 2. Aufl., § 162 BauGB Rdn. 13; Brügelmann, § 162 BauGB Rdn. 22).
  • BVerwG, 10.11.1998 - 4 BN 38.98

    Sanierungssatzung; Abwägungsgebot; Ausfertigungsmangel; rückwirkendes

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.2000 - 1 C 10293/99
    Die genannten Voraussetzungen für den Erlass der Sanierungssatzung einschließlich ihrer Abgrenzung unterliegen dem Abwägungsgebot des § 136 Abs. 4 Satz 3 BauGB (so bereits Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 10. November 1998 - BVerwG 4 BN 38.98 -).
  • VGH Hessen, 28.10.1993 - 4 UE 884/90

    Anspruch des Eigentümers auf Löschung des Sanierungsvermerks bei Zeitablauf,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.2000 - 1 C 10293/99
    Dieser Rechtsprechung und Kommentierung ist aber zugleich auch das Bewusstsein für die Problematik einer sich lang hinziehenden Sanierungsmaßnahme zu entnehmen, die sich vergrößert, je länger die Sanierung dauert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. März 1995, NWZ 1995, 897 und Beschluss vom 7. Juli 1996, NJW 1996, 2807 f.; VGH Kassel, Urteil vom 28. Oktober 1993, NVwZ-RR 1994, 635 f.; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, § 162 BauGB Rdn. 14; Berliner Kommentar, 2. Aufl., § 162 BauGB Rdn. 13; Brügelmann, § 162 BauGB Rdn. 22).
  • BVerwG, 10.04.2018 - 4 CN 2.17

    Sanierungssatzung "Entwicklungsbereich südliche Innenstadt-Erweiterung - ESIE"

    Der Gesetzgeber will, aber auch - gerade auch vor dem Hintergrund der von einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet ausgehenden grundrechtsbeschränkenden Wirkungen (vgl. dazu OVG Koblenz, Urteil vom 10. April 2000 - 1 C 10293/99 - BauR 2000, 1911 und Schmitz, in: Spannowsky/Uechtritz, BauGB, 3. Aufl. 2018, § 144 Rn. 1) - sicherstellen, dass bei der Durchführung der Sanierung ein gewisser zeitlicher Rahmen gewahrt bleibt.

    Soweit im Übrigen vertreten wird, dass eine Sanierungssatzung gegen das Gebot gerechter Abwägung verstoße, wenn der Beschlussfassung des Gemeinderats keine Kosten- und Finanzierungsübersicht zugrunde liege (z.B. OVG Koblenz, Urteile vom 24. April 1991 - 10 C 11555/90 - juris Rn. 21 und vom 10. April 2000 - 1 C 10293/99 - BauR 2000, 1911), wird überwiegend eine "vorläufige" (OVG Koblenz, Urteil vom 24. April 1991 a.a.O.) oder "grobe" (Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand August 2017, § 149 Rn. 16) Kosten- und Finanzierungsübersicht als ausreichend erachtet.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.2017 - 6 A 10137/14

    Sanierungsdauer als Hindernis der Sanierungsausgleichsbeitragserhebung;

    Zwar verstößt nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz eine Sanierungssatzung gegen das Gebot der gerechten Abwägung und ist damit unwirksam, wenn der Beschlussfassung des Gemeinderates keine Kosten- und Finanzierungsübersicht nach § 149 BauGB zugrunde liegt (vgl. OVG RP, Urteile vom 10. April 2000 - 1 C 10293/99.OVG -, juris, und - 1 C 12941/98.OVG -, ESOVGRP, sowie vom 24. April 1991 - 10 C 11555/90.OVG -, juris Rn. 25 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2016 - 3 S 572/15

    Normenkontrolle; Abwägung bei Aufstellung einer Sanierungssatzung zur Behebung

    Hierzu ist insbesondere zu klären, welcher Kostenaufwand für die Erreichung der Sanierungsziele zu erwarten ist und welche Finanzmittel hierfür zur Verfügung stehen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.11.2015, a. a. O.; Hessischer VGH, Urt. v. 30.9.2010, a. a. O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 10.4.2000 - 1 C 10293/99 - juris [LS]).
  • OVG Saarland, 09.12.2009 - 1 A 387/08

    Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung

    (OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 10.4.2000 - 1 C 10293/99 - und vom 24.4.1991 - 10 C 11555/90 -, jeweils juris.) Diese Rechtsprechung kann indes auf die in Rede stehende Sanierungssatzung vom 3.5.1977 und deren Änderung durch Satzung vom 24.6.1980 - ungeachtet der Frage, ob ihr zu folgen wäre - keine Anwendung finden, weil die Vorschrift des § 149 BauGB, mit deren Auslegung sich das Oberverwaltungsgericht Rheinland - Pfalz befasst hat, erst am 1.7.1987 in Kraft getreten ist und die Vorgängervorschriften des Städtebauförderungsgesetzes keine inhaltsgleichen Regelungen enthielten.

    Nach dieser bis zum 30.6.1987 in Kraft gewesenen Vorschrift bedurfte es mithin - wie auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hervorhebt (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.4.2000, a.a.O.) - ebenfalls nicht des Vorliegens einer Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Zeit der Beschlussfassung über die Satzung.

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